Honorarberatung

Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen!
— Benjamin Franklin (1706-1790)

Mit der Formel „Rendite durch Wissen“ beschreiben wir unseren Anspruch, die Erkenntnisse der Finanzwissenschaft in klare, kostenoptimierte, leicht umsetzbare und verständliche Empfehlungen zu übersetzen.

Das Fundament dazu ist die Honorarberatung, die ausschließlich die Perspektive des Mandanten einnimmt und für die Ausarbeitung qualitativ hochwertiger und kostengünstiger Anlage- und Vorsorgevorschläge steht. Bei einer Honorarberatung erhält der Berater seine Vergütung ausnahmslos von seinem Mandanten. Der bankenübliche Interessenkonflikt „beraten und verkaufen zu müssen, um Vertriebsprovisionen zu verdienen“ wird mit der Honorarberatung aufgehoben.

Aus diesem Grund bietet die Honorarberatung Dr. Rolf Schulte ihre Dienstleistungen von Beginn an (d.h. seit dem Jahr 2008) ausschließlich gegen Honorar an.

 

Politik als Förderer der Honorarberatung

Bereits Ende 2008 wurden die Ergebnisse der Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ veröffentlicht. Die Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz kommt zu der eindeutigen Erkenntnis, dass die Honorarberatung eine besonders wünschenswerte Form der Finanzdienstleistung ist:

Honorarberatung ist das nahe liegendste Vergütungsmodell für qualitativ gute Finanzberatung
— (S. 86)

Qualitätsprobleme in der Finanzvermittlung sind am effizientesten aufzulösen, wenn der Interessenkonflikt „Beratung versus Produktverkauf“ aufgelöst wird
— (S. 152)

Sechs Jahre später, am 01.08.2014, wurde mit dem Honoraranlageberatungsgesetz der Wunsch der Politik in Gesetzesform gegossen und ein eigener Erlaubnistatbestand für Honorarfinanzanlagenberater (der § 34h GewO) definiert. Seitdem haben sich deutschlandweit allerdings erst rund 300 Menschen dafür entschieden, sich dem engen gesetzlichen Korsett der Honorarberatung zu unterwerfen und ausnahmslos gegen Honorar zu beraten.