Die Honorarberatung Dr. Rolf Schulte finanziert sich – genauso wie Rechtsanwälte oder Steuerberater – ausschließlich durch die erhaltenen Beratungshonorare.
Drei Gebührenmodelle sind zu unterscheiden:
1. Pauschalen, die vor Beginn der Beratung verbindlich vereinbart werden,
2. feste Stundensätze für die Beratung nach Zeitaufwand oder
3. für die Finanzbegleitung eine Gebühr prozentual zum betreuten Vermögen.
Das Erstgespräch ist immer kostenlos.
